Websites & Recht: Stolpersteine vermeiden
Agenturblog / Website & Recht
Eine Website sollte heutzutage nicht nur ein modernes Design bieten und für mobile Endgeräte optimiert sein, sondern sie muss auch einige rechtliche Anforderungen erfüllen.
Hat ein Unternehmen in der heutigen Zeit keine Website, existiert es für die meisten nicht. Ist sie doch inzwischen der digitale Fingerabdruck eines Unternehmens und zu einem der wichtigsten Tools zur Kommunikation mit Kunden und Partnern avanciert. Inzwischen gibt es einige rechtliche Vorschriften, die eine Website erfüllen muss. Einige Tipps, um Stolpersteine zu vermeiden.
Impressum
Jede Website muss über ein Impressum verfügen. Es muss mit einem Klick erreichbar sein. Sprich, der User muss mit einem Klick das Impressum unter dem Link „Impressum“ aufrufen können.
Tipp: Einfach im Footer einen Link Impressum einbauen!
Je nach Unternehmensform gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben, welche Informationen das Impressum enthalten muss. Das gilt nicht nur für die Website, sondern auch für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. XING, Facebook und Twitter, aber auch für Apps.
Tipp: Unter folgendem Link sind Beispiele für das korrekte Impressum für unterschiedliche Rechtsformen verfügbar: https://www.wko.at/oe/internetrecht/das-korrekte-website-impressum.pdf
Es muss sichergestellt werden, dass das Impressum alle verpflichtenden Mindestangaben enthält.
Tipp: Mit dem ECG-Service des WKO Firmen A–Z kann mit ein paar Klicks ein Impressum erstellt werden: firmen.wko.at/Web/ECGHint.aspx
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss der Informationspflicht gegenüber den Seitennutzern nachkommen in Bezug auf die Arbeit mit personenbezogenen Daten. Cookies, Tracking, Webanalysetools etc.müssen alle darin enthalten sein und ihre Funktion muss beschrieben sein.
Tipp: Alle Tools die nicht verwendet oder gebraucht werden sollten entfernt werden. Nähere Informationen zu diesem Thema unter: dsgvo.wkoratgeber.at oder dsgvo-informationsverpflichtungen.wkoratgeber.at
CookieBanner
Verwendet die Website Cookies (z. B. für Analysetools wie Google Analytics), dann verlangen Datenschutzbehörden ein aktives Verhalten für die Einwilligungserklärung des Nutzers. Damit das gewährleistet ist, empfiehlt sich ein Cookiebanner (Pop up).
Tipp: Formulierungsvorschläge für den Text des Cookiebanners findet man unter: www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/datenverarbeitung-webshop-website.html
Dieser Artikel von designation erschien im Herbst 2019 im ERFOLGSFORMAT, dem Businessmagazin der Jungen Wirtschaft Kärnten.